Kinderschutz

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KINDERSCHUTZ

Als Träger haben Sie nach §8a des Kinder- und Jugendhilfegesetzes einen Schutzauftrag, d.h. Sie tragen Verantwortung für das Wohl der Ihnen anvertrauten Kinder und müssen bei Verdacht auf Gefährdung intervenieren. Zu Ihren Aufgaben gehören die Risikoeinschätzung, die Kontrolle und bei Bedarf die Meldung an das Jugendamt genauso wie die Bildung der Eltern im Rahmen einer Hilfe zur Selbsthilfe. Ich unterstütze Sie dabei, sowie bei der Erarbeitung und Installation von Prozessen zum Kinderschutz.

Als insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz (IseF) begleite ich Sie im Verdachtsfall sowohl bei institutioneller als auch häuslicher Kindeswohlgefährdung.

Ich berate Sie und Ihre Mitarbeiter zudem gern bei der Erstellung eines Kinderschutzkonzeptes, das neben organisatorischen und rechtlichen Belangen auch Maßnahmen zum präventiven Kinderschutz beschreibt und verbindliche Aussagen zur Alltagskultur der Einrichtung trifft. Was bedeutet Partizipation in der frühkindlichen Bildung und Erziehung? Wie werden Kinder in Ihrer Einrichtung beteiligt? Wie gehen Ihre Mitarbeiter mit Kinderbeschwerden um? Diesen Fragen gehen wir gemeinsam in einer internen Fortbildung nach.

Aufsichtspflicht und Erziehung zur Selbständigkeit sind zwei sich scheinbar widersprechende Eckpfeiler Ihrer Arbeit. Gemeinsam mit Eltern, Kindern und Erziehern können wir im Rahmen Ihrer pädagogischen Konzeption Handlungsrichtlinien erarbeiten, die diesen Widerspruch auflösen.

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